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Was ist eigentlich ein Hausfrauenkredit? <Olé>
Hausfrauenkredite gibt es im reinen Sinne dieses Wortes gar nicht mehr. Die Gründe, dafür, dass es einen Hausfrauenkredit nicht mehr gibt, sind ganz einfach: Eine Bank muss vor Kreditvergabe die Bonität einschätzen und bewerten. Dies sind nicht nur bankinterne Anforderungen sondern diese notwendigen Prüfungen werden auch von der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht.
Es müssen also seitens der Bank im ersten Schritt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditantragstellers geprüft werden. Eine Hausfrau erzielt in der Regel kein Einkommen. Auch wenn die Hausfrau eine geringfügige Beschäftigung ausübt, erhält sie zwar ein Einkommen, dieses Einkommen liegt aber üblicherweise unter der Einkommensgrenze, die von der Bank für eine erfolgreiche Kreditvergabe als notwendig erachtet wird. Stellt die Hausfrau somit allein eine Kreditanfrage, wird diese Hausfrauenkreditanfrage abgelehnt, weil die Hausfrau gar nicht allein in der Lage ist, die Kreditraten an die Bank zurück zu zahlen, da als Hausfrau kein oder nur ein zu geringes Einkommen erzielt wird.
Frühere Handhabung der Hausfrauenkredite?
Der Begriff "Hausfrauenkredit" ist demzufolge überholt. Früher wollten die Banken von der Hausfrau wissen, welche Steuerklasse ihr Ehemann hat. Hatte der Ehemann die Steuerklasse 5, konnte man davon ausgehen, dass der Ehemann aufgrund dieser Steuerklassenkonstellation ein hohes Einkommen hatte und im Zweifel den Kapitaldienst aus dem Darlehen der Ehefrau schon erbringen wird. Schließlich sind sie ja verheiratet. Diese Vorgehensweise der Kreditvergabe ist heute nicht mehr zulässig. Der Hausfrauenkredit wird somit auch gar nicht mehr angeboten.
Problemlösung!
Da, wie oben beschrieben, die Banken eine umfangreiche Prüfung der Kreditanfrage vornehmen und vornehmen müssen und die Grundvoraussetzung für eine Kreditvergabe ein ausreichendes, monatliches Einkommen, zur Erbringung des Kapitaldienstes, notwendig ist, empfiehlt sich, dass die Hausfrau eine Kreditanfrage nicht allein, sondern gemeinsam mit einem Mitantragsteller - ihrem Ehemann - stellt. Nun sollte die Hausfrau die Anfrage nicht einfach so stellen und den Ehemann heimlich eintragen, sondern ihren Ehemann in das Vorhaben einweihen, d.h. vorher mit ihrem Ehemann darüber gesprochen haben. Denn nur gemeinsam und in Übereinstimmung mit dem Ehemann - als Mitantragsteller - ist der Weg frei für den Hausfrauenkredit und kann eine entsprechende Kreditanfrage gestellt werden.
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